Dienstleistungen zur Betriebliche Altersversorgung

  • Rechtsberatung, Prozessvertretung
  •  Vertragsgestaltung
  • Analyse bestehender Versorgungssysteme und deren Anpassung an geänderte rechtliche und/oder
    wirtschaftliche Rahmenbedingungen; Einführung neuer Versorgungssysteme 
  •  Verhandlungen mit dem Sozialpartner
  •  Vorstandszusagen; Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
  •  Projektbegleitende Beratung für Unternehmen, Versorgungsträger, Produktanbieter  und Makler.

Seminare

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung
  •  Steuerrechtliche Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung
  •  Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
  •  Neuordnung bestehender Versorgungssysteme (incl. Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen)
  •  Die (rückgedeckte) Unterstützungskasse
  •  Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG
  •  BAV-Update (aktuelle Gesetzgebung/Rechtsprechung/Entwicklungen)

 

Sonstige Seminar- und Vortragsinhalte nach Absprache

               

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Rechtssprechung aktuell - Unzulässigkeit einer sog. "Treuhänderklausel" in Lebensversicherungsverträgen

 

Mit Urteil vom 30.01.2025 hat das OLG Stuttgart (Az. 2 U 143/23) auf die Berufung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin die von der Allianz verwendete „Treuhänderklausel“ (Kürzung des Rentenfaktors bei nachträglicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse) aufgrund unangemessener Kundenbenachteiligung für unwirksam erklärt und das entgegenstehende erstinstanzliche Urteil des LG Stuttgart (Urt. v. 10.07.2023 – 53 O 214/22) aufgehoben.

 

Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass die von der Allianz verwendete Klausel einseitig Interessen des Versicherers berücksichtigt, indem sie keinen vertraglichen Anspruch auf Anhebung des Rentenfaktors bei nachträglicher Besserung der Verhältnisse vorsehe und auch keine Möglichkeit bietet, die Reduktion der Versicherungsleistung durch Zuzahlungen auszugleichen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass die Allianz dieses Rechtsmittel nutzen wird, um eine verbindliche höchstrichterliche Klärung dieser Frage zu erreichen.

 

Bislang haben auch das LG Köln (Urt. v. 08.02.2023 - 26 O 12/22 - rkr.) sowie das AG Reinbek (Urt. v. 10.07.2024 - 14 C 473/23) entsprechende Treuhänderklauseln für unwirksam erklärt.

 

 

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Ich berate und vertrete Sie gerne kompetent in allen Rechtsangelegenheiten rund um die betriebliche Altersversorgung.

 

 

Das Recht der Betrieblichen Altersversorgung ist sehr komplex und erfordert spezielle Kenntnisse insbesondere im Arbeits-, Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrecht sowie der entsprechenden personal- und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge. Umfangreiche gesetzgeberische Aktivitäten  sowie eine vielschichtige nationale und europäische Rechtsprechung bringen immer wieder neue Herausforderungen an die Umsetzung und Verwaltung betrieblicher Versorgungssysteme mit sich. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, nicht nur die allgemeinen rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung zu beherrschen, sondern sich auch dauerhaft mit den entsprechenden Veränderungsprozessen in Rechtsprechung und Gesetzgebung auseinander zu setzen. Nur so kann ein nachhaltiges know how in dieser Spezialmaterie gewährleistet und an meine Mandanten weiter gegeben werden.

 

Mit knapp 30-jähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Berater in der betrieblichen Altersver-sorgung kann ich Sie bei allen Fragestellungen von der Einrichtung neuer Versorgungssysteme, über die Betreuung bestehender Versorgungssysteme bis hin zur Abwicklung nicht mehr aktueller Versorgungssysteme unternehmensberatend und anwaltlich begleiten.   

 

Neben der anwaltlichen Beratung stehe ich Unternehmen, Versorgungsträgern und Produktanbietern gerne auch als Referent für Kundenveranstaltungen und/oder In-House-Schulungen zu aktuellen Themen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.  

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© Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato