Sonstige Seminar- und Vortragsinhalte nach Absprache
.
Mit Urteil vom 30.01.2025 hat das OLG Stuttgart (Az. 2 U 143/23) auf die Berufung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin die von der Allianz verwendete „Treuhänderklausel“ (Kürzung des Rentenfaktors bei nachträglicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse) aufgrund unangemessener Kundenbenachteiligung für unwirksam erklärt und das entgegenstehende erstinstanzliche Urteil des LG Stuttgart (Urt. v. 10.07.2023 – 53 O 214/22) aufgehoben.
Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass die von der Allianz verwendete Klausel einseitig Interessen des Versicherers berücksichtigt, indem sie keinen vertraglichen Anspruch auf Anhebung des Rentenfaktors bei nachträglicher Besserung der Verhältnisse vorsehe und auch keine Möglichkeit bietet, die Reduktion der Versicherungsleistung durch Zuzahlungen auszugleichen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass die Allianz dieses Rechtsmittel nutzen wird, um eine verbindliche höchstrichterliche Klärung dieser Frage zu erreichen.
Bislang haben auch das LG Köln (Urt. v. 08.02.2023 - 26 O 12/22 - rkr.) sowie das AG Reinbek (Urt. v. 10.07.2024 - 14 C 473/23) entsprechende Treuhänderklauseln für unwirksam erklärt.
.