Sonstige Seminar- und Vortragsinhalte nach Absprache
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Nachdem bereits auf diversen Fachtagungen und Kongressen Mitarbeiter des BMAS Hinweise zu den geplanten Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung gegeben haben, enthält der nunmehr vorliegende Referentenentwurf des BMAS keine Überraschungen, sondern setzt diverse bereits in der Vergangenheit auf Fach- und Experteneben diskutierte Themen um. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen:
Ferner will man regeln, dass eine mangelhafte Beteilung der Sozialpartner an der Durchführung und Steuerung des SPM (§ 21 Abs. 1
BetrAVG) nicht zur Unwirksamkeit der Beitragszusage führt.
Der Referentenentwurf liegt derzeit den Verbänden zur Stellungnahme vor und soll Ende in das formelle Gesetzgebungsverfahren übergeleitet werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
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